
Die Tessinerpalme.

Eine Tessinerpalme im Berner Seeland
Hinweis zum Verbot:
Seit dem 1. September 2024 ist die Tessinerpalme (Trachycarpus fortunei) als invasiver Neophyt in der Schweiz gesetzlich verboten. Sie darf nicht mehr verkauft, verschenkt, importiert, vermietet, gepflanzt oder vermehrt werden.
Gültig ist:
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Bestehende Exemplare in Gärten müssen nicht entfernt werden. Dennoch empfehlen ich, Blüten- und Fruchtstände zu entfernen und über den Kehricht zu entsorgen, um die Verbreitung zu verhindern.
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Gärtnereien dürfen diese Palmen zur Überwinterung nur annehmen, wenn diese danach an den Eigentümer zurückgegeben werden – eine Ausnahme zum Schutz der Umwelt.
Warum dieses Verbot?
Die Tessinerpalme ist invasiv, verdrängt einheimische Pflanzen, mindert die Biodiversität und erhöht durch ihre leicht entflammbaren Fasern das Waldbrandrisiko.
Herkunft der Tessinerpalme
Der Name Tessinerpalme ist irreführend, denn sie stammt ursprünglich nicht aus dem Tessin.
Ihr Ursprungsgebiet liegt in den Bergregionen Chinas und Myanmars, von wo sie im 19. Jahrhundert nach Europa gebracht wurde.
Ihr richtiger Name ist "Chinesische Hanfpalme", und der botanische Name lautet "Trachycarpus fortunei".
Eigenschaften der Chinesischen Hanfpalme
Dank ihrer außergewöhnlichen Kälteresistenz hat die Tessinerpalme in den gemäßigten Klimazonen Europas Fuß gefasst und sich besonders in den südlichen Teilen der Schweiz verbreitet.
In vielen Gärten und Parks des Tessins prägt sie heute das Landschaftsbild. Aufgrund ihres exotischen Erscheinungsbilds und ihrer Robustheit wurde sie über Jahrzehnte hinweg in großem Umfang gepflanzt und als dekorative Pflanze in der Schweiz verkauft.
So bleibt die Tessinerpalme zwar ein Symbol für den mediterranen Charme des Tessins, doch ihre Zukunft in der Schweizer Natur ist ungewiss.
